Ein Schaden in einer Berliner Mietwohnung muss unverzüglich an Vermieter oder Hausverwaltung gemeldet werden. Bei Wasser, Feuer, Gasgeruch oder gefährlichen Elektrodefekten hat zunächst die Abwehr akuter Gefahren Vorrang. Fotos, Videos, Zeugen und eine nachweisbar versandte Mängelanzeige sichern anschließend die wichtigsten Beweise. Viele Konflikte entstehen nicht durch den eigentlichen Defekt, sondern durch eine verspätete Meldung, unklare Fotos oder eigenmächtig beauftragte Reparaturen. Auch der Mietvertrag für die Berliner Wohnung sollte geprüft werden. Dort stehen meist die Kontaktdaten der Hausverwaltung, Regelungen zum Notdienst und mögliche Kleinreparaturklauseln.
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