Der Jahreswechsel bringt 2026 zahlreiche verbindliche Anpassungen. Viele betreffen Einkommen, Abgaben und staatliche Leistungen. Andere regeln Energie, Mobilität oder den Verbraucherschutz neu. Mehrere Maßnahmen wirken sich direkt auf Haushaltskosten, Löhne und soziale Sicherung aus. Die Änderungen gelten bundesweit und treten überwiegend ab Januar 2026 in Kraft.
Inhaltsverzeichnis:
Arbeit und Soziales
Bereits zum Start des Jahres werden finanzielle Schwellenwerte angepasst. Gleichzeitig ändern sich Verfahren. Bargeldzahlungen bei Sozialleistungen enden. Digitale Standards werden ausgeweitet – ein Schritt hin zu einem bargeldlosen Alltag, wie er bereits in anderen Bereichen thematisiert wird (mehr hier). Auch im Alltag greifen neue Pflichten und Rechte, wie sie sich bereits bei regionalen Regelungen rund um Mobilität und Preise zeigen, hier.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde und soll 2027 auf 14,60 Euro wachsen. Parallel erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro. Für 2027 sind 633 Euro vorgesehen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen einer mehrjährigen Entwicklung (Mindestlohn).
Alle Sozialleistungen werden ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich auf ein Girokonto überwiesen. Barauszahlungen und Schecks entfallen vollständig. Leistungsbeziehende müssen eine IBAN beim Jobcenter hinterlegen. Mit der neuen Aktivrente können arbeitende Rentnerinnen und Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben weiterhin fällig.
Das Bürgergeld bleibt in der Höhe unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat, Partner in Bedarfsgemeinschaften 506 Euro. Die Leistung trägt künftig die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Steuern und Familienleistungen
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 12.096 auf 12.348 Euro. Auch die Kinderfreibeträge werden angehoben und wachsen von 9.600 auf 9.756 Euro pro Kind. Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro monatlich je Kind. Das Elterngeld bleibt unverändert, ebenso die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.
Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro jährlich. Beim Kindesunterhalt gelten bereits ab dem 1. Januar 2025 neue Beträge. Für Kinder bis 5 Jahre erhöht sich der Mindestunterhalt auf 486 Euro, für 6 bis 11 Jahre auf 558 Euro, für 12 bis 17 Jahre auf 653 Euro. Volljährige erhalten 698 Euro. Der Bedarfssatz für Auszubildende und Studierende außerhalb des Elternhauses bleibt bei 990 Euro.
Mobilität und Verkehr
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird um fünf Jahre verlängert. Sie gilt maximal zehn Jahre und längstens bis zum 31. Dezember 2035. Ab 2026 ist die Kfz-Steuer vollständig im Voraus zu zahlen, Ratenzahlungen entfallen. Weitere Informationen zu den neuen Vorgaben für Autofahrer sind hier zusammengefasst.
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2026 monatlich 63 Euro und bleibt bundesweit gültig. Bereits zuvor wurde vor steigenden Kosten gewarnt (mehr hier). In Hamburg zahlen Seniorinnen und Senioren ab 67 Jahren ab Mai 2026 nur noch 49 Euro. Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Bei Versäumnis droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Fahrzeuge mit blauer TÜV- oder HU-Plakette müssen 2026 zur Prüfung. Ohne Mängel gibt es eine braune Plakette. Zudem steigt die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Energie und Umwelt
Der CO₂-Preis steigt 2026 erneut und verteuert das Tanken sowie das Heizen mit Öl und Gas. Er wird künftig über den Markt gebildet. Vorgesehen ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Ziel bleibt die Reduzierung fossiler Emissionen.
Quelle: BERLINER MORGENPOST, MILEKCORP
FAQ
Wann treten die neuen Regeln 2026 in Kraft?
Die meisten neuen Regelungen gelten bundesweit und treten überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Einzelne Maßnahmen, wie regionale Sonderregelungen, können zu späteren Zeitpunkten starten.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Was ändert sich bei Sozialleistungen ab 2026?
Sozialleistungen werden ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich auf ein Girokonto überwiesen. Barauszahlungen und Schecks entfallen vollständig, eine gültige IBAN ist verpflichtend.
Bleibt das Bürgergeld 2026 unverändert?
Ja, die Höhe des Bürgergeldes bleibt unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, Partner in Bedarfsgemeinschaften 506 Euro. Die Leistung heißt künftig Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Was kostet das Deutschlandticket ab 2026?
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2026 monatlich 63 Euro und bleibt bundesweit gültig. In einzelnen Regionen gelten Sondertarife, etwa für Seniorinnen und Senioren.
Welche Auswirkungen hat der neue CO₂-Preis?
Der CO₂-Preis steigt 2026 weiter an und verteuert das Heizen mit Öl und Gas sowie das Tanken. Geplant ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂.