Wer in Berlin dauerhaft einen Hund hält, muss ihn im zentralen Hunderegister anmelden und Hundesteuer zahlen. Die Registrierung im Hunderegister gilt seit 2024 zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Für den ersten Hund werden 120 Euro Hundesteuer pro Jahr fällig, für jeden weiteren Hund 180 Euro. Die Anmeldung kostet im Hunderegister 17,50 Euro bei Online-Erledigung und 26,50 Euro bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung. Wer den Hund nicht anmeldet oder Änderungen nicht mitteilt, riskiert ein Bußgeld. Für neue Berlinerinnen und Berliner gehört die Hundemeldung deshalb zu den wichtigsten Behördenschritten nach dem Einzug, ähnlich wie wichtige Formalitäten nach dem Umzug nach Berlin.
Inhaltsverzeichnis
- Hunderegister Berlin und steuerliche Anmeldung
- Kosten, Fristen und Hundesteuer in Berlin
- Unterlagen, Chipnummer und Haftpflichtversicherung
- Pflichten im Alltag mit Hund in Berlin
- Umzug, Abmeldung und Änderungen
- Steuerbefreiung und Sonderfälle
- Wichtigste Punkte zum Merken
- FAQ
Hunderegister Berlin und steuerliche Anmeldung
Die Regeln betreffen nicht nur die Steuer. Hunde müssen gekennzeichnet, versichert und im Alltag korrekt geführt werden. Dazu kommen Vorgaben zu Leine, Auslaufgebieten, Hundekot und Änderungen bei Halterdaten. Wer sich gerade erst in der Stadt anmeldet, sollte die Hunderegistrierung zusammen mit anderen Pflichten wie der Meldung in Berlin für neue Bewohner prüfen.
In Berlin ist das zentrale Hunderegister die wichtigste Stelle für die ordnungsrechtliche Anmeldung eines Hundes. Wer einen Hund dauerhaft in Berlin hält, muss ihn dort registrieren. Die Registrierung kann online über ein Halterkonto, schriftlich per Formular oder telefonisch erfolgen.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Anmeldung im zentralen Hunderegister zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Das bedeutet, dass Halterinnen und Halter den Hund im Normalfall nicht mehr zusätzlich beim Wohnsitzfinanzamt anmelden müssen. Anders ist es, wenn der Hund direkt beim Finanzamt angemeldet wird. Dann bleibt die Registrierung im Hunderegister trotzdem zusätzlich nötig.
Das Register wird von der GovConnect GmbH als beliehenem Unternehmen geführt. Die Aufsicht liegt bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Für steuerliche Fragen bleibt das zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Wer unsicher ist, welche Stelle in welchem Fall zuständig ist, findet auch in Übersichten zu Aufgaben der Berliner Bezirksämter eine praktische Einordnung.
Im Hunderegister werden Angaben zur Halterin oder zum Halter sowie Angaben zum Hund erfasst. Dazu gehören der Beginn der Haltung, Rasse oder Kreuzung, Geschlecht, Geburtsdatum und die Transpondernummer. Bei gefährlichen Hunden können weitere Angaben erforderlich sein.
Kosten, Fristen und Hundesteuer in Berlin
Die Online-Anmeldung im Berliner Hunderegister kostet 17,50 Euro je Hund. Wer schriftlich oder telefonisch anmeldet, zahlt 26,50 Euro je Hund. Die Abmeldung eines Hundes und Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.
Die Hundesteuer ist davon getrennt zu betrachten. Sie beträgt in Berlin 120 Euro pro Jahr für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund sind 180 Euro pro Jahr zu zahlen. Das Berliner Hundesteuergesetz sieht keine erhöhte Hundesteuer für sogenannte Kampfhunde vor.
Die steuerliche Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach dem Kauf des Hundes oder nach dem Umzug nach Berlin erfolgen. Ist der Hund jünger als drei Monate, gilt die Frist innerhalb der ersten vier Lebensmonate. Im Hunderegister muss der Hund bei Beginn der Haltung angemeldet werden. Die Behörden beschreiben diesen Schritt als unverzügliche Pflicht.
| Posten | Betrag oder Frist | Was Halter beachten müssen |
|---|---|---|
| Online-Anmeldung im Hunderegister | 17,50 Euro je Hund | Halterkonto anlegen und Hundedaten eintragen |
| Schriftliche oder telefonische Anmeldung | 26,50 Euro je Hund | Höhere Gebühr, wenn die Anmeldung durch das Registerpersonal erfolgt |
| Abmeldung oder Änderung im Hunderegister | Gebührenfrei | Gilt bei Tod, Verlust, Aufgabe der Haltung oder Umzug |
| Hundesteuer für den ersten Hund | 120 Euro pro Jahr | Fälligkeit nach Steuerbescheid oder vierteljährlich in Folgejahren |
| Hundesteuer für jeden weiteren Hund | 180 Euro pro Jahr | Zählt zusätzlich zum ersten Hund im Haushalt |
| Steuerliche Anmeldung | Innerhalb eines Monats nach Kauf oder Zuzug | Bei Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate |
Nach der Anmeldung erhält die Halterin oder der Halter einen Steuerbescheid. Die erstmals festgesetzte Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. In den Folgezeiträumen wird die Hundesteuer vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember fällig. Eine Vorauszahlung für das ganze Jahr ist möglich.
Eine Hundesteuermarke gibt es in Berlin seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Die Pflicht, dass der Hund eine solche Marke tragen muss, ist weggefallen. Die Finanzämter geben daher keine Hundesteuermarken mehr aus.
Mini-Rechner für die ersten Kosten nach der Hundeanmeldung in Berlin
Mit diesem Rechner lässt sich grob prüfen, welche offiziellen Kosten im ersten Jahr durch Hunderegister und Hundesteuer entstehen.
Unterlagen, Chipnummer und Haftpflichtversicherung
Für die Anmeldung im Hunderegister werden Angaben zur Halterin oder zum Halter und zum Hund benötigt. Besonders wichtig ist die 15-stellige Transpondernummer. Sie steht häufig im EU-Heimtierausweis. Der Chip wird durch tierärztliches Fachpersonal eingesetzt.
Ein Hund, der den dritten Lebensmonat vollendet hat, muss in Berlin mit einer fälschungssicheren Kennzeichnung versehen sein. Die Kosten dafür trägt die Halterin oder der Halter. Ohne Chipnummer ist die Registeranmeldung praktisch nicht vollständig.
Berlin verlangt außerdem eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Der Nachweis kann über die Versicherungspolice erfolgen. Die Pflicht gilt nicht nur für Hunde, die in Berlin gehalten werden. Sie betrifft auch Hunde, die außerhalb Berlins gehalten, aber in Berlin geführt werden.
Für die Anmeldung sind vor allem diese Angaben wichtig:
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Beginn der Haltung in Berlin
- Rasse oder Kreuzung des Hundes
- Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- 15-stellige Transpondernummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung, wenn er verlangt wird
Wer Dokumente für mehrere Behörden vorbereitet, sollte Nachweise geordnet aufbewahren. Das gilt besonders bei Umzug, Steuerbefreiung, Versicherungswechsel oder Antrag auf Befreiung von der Leinenpflicht. Eine strukturierte Vorbereitung hilft auch bei anderen Dokumenten fürs Amt in Berlin.
Checkliste vor der Hundeanmeldung in Berlin
Diese Punkte sollten vor der Anmeldung im Hunderegister geprüft werden.
Hinweis: Eine vollständige Vorbereitung verhindert Rückfragen und erleichtert die Anmeldung im Hunderegister.
Pflichten im Alltag mit Hund in Berlin
Die Anmeldung ist nur ein Teil der Pflichten. In Berlin gelten Regeln für das Halten und Führen von Hunden im öffentlichen Raum. Die Senatsverwaltung nennt insbesondere Chip- und Versicherungspflicht, Leinenpflicht an vielen Orten sowie Mitnahmeverbote.
In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht. Hunde müssen im Stadtgebiet grundsätzlich an die Leine, soweit keine Ausnahme greift. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen. Für gefährliche Hunde gelten besondere Regeln.
Hunde dürfen nicht überall mitgenommen werden. Verboten ist die Mitnahme unter anderem auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten. An belebten Plätzen und Straßen sowie in geschützten Grünanlagen besteht Leinenpflicht. In Waldflächen ist unangeleintes Ausführen nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten erlaubt.
Zum Alltag gehört auch die Pflicht, Hundekot zu beseitigen. Wer Hinterlassenschaften liegen lässt oder kein geeignetes Hilfsmittel dabeihat, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Die Ordnungsämter kontrollieren solche Verstöße besonders an belasteten Orten.
- Hund bei Beginn der Haltung im Hunderegister anmelden.
- Hund steuerlich erfassen lassen oder die Registeranmeldung dafür nutzen.
- Chipnummer prüfen und im EU-Heimtierausweis abgleichen.
- Haftpflichtversicherung abschließen und Nachweis aufbewahren.
- Leinenpflicht, Auslaufgebiete und Mitnahmeverbote beachten.
- Änderungen, Verlust, Tod oder Aufgabe der Haltung melden.
Umzug, Abmeldung und Änderungen
Wer mit Hund nach Berlin zieht, muss den Hund in Berlin steuerlich und ordnungsrechtlich anmelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag des Zuzugs. Zusätzlich sollte der Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet werden.
Beim Wegzug aus Berlin endet die Steuerpflicht mit dem Tag des Wegzugs. Der Hund muss in Berlin abgemeldet und am neuen Wohnort neu angemeldet werden. Seit dem 8. November 2024 gilt auch die Abmeldung im zentralen Hunderegister zugleich als steuerliche Abmeldung beim Finanzamt.
Welche Meldung passt zu Ihrer Situation?
Wer in Berlin einen Hund hält, muss je nach Situation unterschiedliche Schritte erledigen. Diese Übersicht zeigt sofort, was jetzt wichtig ist.
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Danach erscheint hier der passende nächste Schritt für Hunderegister, Steuer oder Änderungsmitteilung.
Bei einem Umzug innerhalb Berlins muss die neue Anschrift mitgeteilt werden. Im Hunderegister ist eine Änderungsmitteilung erforderlich. Steuerlich reicht in der Regel die Mitteilung der neuen Anschrift an das Finanzamt, etwa per E-Mail oder über ELSTER. Ein neuer Steuerbescheid wird bei einem Umzug innerhalb der Stadt normalerweise nicht ausgestellt.
Auch andere Änderungen müssen gemeldet werden. Dazu zählen Tod des Hundes, Verlust des Hundes, Aufgabe der Hundehaltung oder geänderte Halterdaten. Die Änderung im Hunderegister ist gebührenfrei. Wer die Mitteilungspflicht verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Für Online-Wege lohnt sich ein Blick auf die digitalen Angebote der Stadt. Viele Anliegen lassen sich inzwischen vorbereiten oder vollständig elektronisch erledigen. Eine Orientierung bieten auch Hinweise zu Berliner Online-Ämtern und Formularen.
| Situation | Erforderlicher Schritt | Praktischer Hinweis |
|---|---|---|
| Hund wird gekauft | Anmeldung im Hunderegister und steuerliche Erfassung | Frist für die Steueranmeldung beträgt einen Monat |
| Zuzug nach Berlin | Hund in Berlin anmelden | Steuerpflicht beginnt mit dem Tag des Zuzugs |
| Umzug innerhalb Berlins | Adresse im Hunderegister ändern und Finanzamt informieren | Ein neuer Steuerbescheid ist meist nicht nötig |
| Wegzug aus Berlin | Hund abmelden und am neuen Wohnort anmelden | Steuerpflicht in Berlin endet mit dem Tag des Wegzugs |
| Tod, Verlust oder Aufgabe der Haltung | Abmeldung im Hunderegister | Abmeldung und Änderungsmitteilung sind gebührenfrei |
Steuerbefreiung und Sonderfälle
In Berlin gibt es Fälle, in denen eine Hundesteuerbefreiung beantragt werden kann. Das betrifft zum Beispiel Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen sowie Hunde in Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden.
Auch Hunde aus Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Die Befreiung gilt nach den Berliner Angaben für fünf Jahre. Der Antrag muss zusätzlich gestellt werden. Die bloße Anmeldung im Hunderegister ersetzt den Antrag auf Befreiung nicht.
Eine Befreiung kann auch bei bestimmten Sozialleistungen relevant sein. Dazu zählen unter anderem Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bestimmte Renten nach dem Sozialgesetzbuch und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständige Stelle verlangt entsprechende Nachweise.
Besondere Regeln gelten für gefährliche Hunde. Berlin nennt Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Für solche Hunde können zusätzliche Vorgaben gelten, etwa bei Leinenpflicht, Sachkunde oder Wesenstest. Zuständig sind je nach Anliegen das Ordnungsamt oder die benannte Verwaltungsstelle.
Wer Informationen prüft, sollte offizielle Quellen bevorzugen. Hilfreich sind das ServicePortal Berlin, das Hunderegister Berlin, die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Eine allgemeine Orientierung zur Quellenprüfung bietet auch der Überblick über offizielle Informationsquellen der Stadt Berlin.
Wichtigste Punkte zum Merken
- Jeder dauerhaft in Berlin gehaltene Hund muss im zentralen Hunderegister gemeldet werden.
- Die Registeranmeldung gilt seit 2024 zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
- Die Online-Anmeldung kostet 17,50 Euro je Hund.
- Die schriftliche oder telefonische Anmeldung kostet 26,50 Euro je Hund.
- Die Hundesteuer beträgt 120 Euro pro Jahr für den ersten Hund.
- Für jeden weiteren Hund fallen 180 Euro pro Jahr an.
- Abmeldung und Änderungsmitteilung im Hunderegister sind gebührenfrei.
- Chipkennzeichnung und Haftpflichtversicherung gehören zu den zentralen Pflichten.
- Die Hundesteuermarke wurde in Berlin zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
- Verstöße gegen Registrierungspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
FAQ
Muss ich meinen Hund in Berlin beim Finanzamt und im Hunderegister anmelden?
Im Normalfall reicht die Anmeldung im zentralen Hunderegister, weil sie zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt gilt. Wer den Hund direkt beim Finanzamt anmeldet, muss ihn zusätzlich im Hunderegister registrieren.
Wie viel kostet die Anmeldung eines Hundes in Berlin?
Die Online-Anmeldung im Hunderegister kostet 17,50 Euro je Hund. Die schriftliche oder telefonische Anmeldung kostet 26,50 Euro je Hund. Änderungen und Abmeldungen im Register sind gebührenfrei.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?
Für den ersten Hund beträgt die Hundesteuer 120 Euro pro Jahr. Für jeden weiteren Hund beträgt sie 180 Euro pro Jahr. Eine erhöhte Steuer für Kampfhunde sieht das Berliner Hundesteuergesetz nicht vor.
Braucht mein Hund in Berlin noch eine Hundesteuermarke?
Nein. Die Pflicht zum Tragen einer Hundesteuermarke ist seit dem 1. Januar 2024 weggefallen. Die Berliner Finanzämter geben keine Hundesteuermarken mehr aus.
Welche Nummer brauche ich für die Anmeldung?
Für die Anmeldung wird die 15-stellige Transpondernummer des Chips benötigt. Sie steht häufig im EU-Heimtierausweis. Hunde, die den dritten Lebensmonat vollendet haben, müssen in Berlin entsprechend gekennzeichnet sein.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Die Nichtanmeldung eines Hundes und Verstöße gegen Mitteilungspflichten können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. In Berlin kann dafür ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro drohen.
Wer in Berlin dauerhaft einen Hund hält, muss ihn im zentralen Hunderegister anmelden. Die Anmeldung im Register gilt zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Die Registergebühr beträgt 17,50 Euro online oder 26,50 Euro bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung. Die Hundesteuer liegt bei 120 Euro jährlich für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund. Zusätzlich gelten Pflichten zu Chip, Haftpflichtversicherung, Leine, Auslaufgebieten und Änderungsmitteilungen.
Quelle: ServicePortal Berlin, Hunderegister Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, Berliner Forsten.