Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen jungen Mann aus Brandenburg erhoben. Ihm wird vorgeworfen, den sogenannten Islamischen Staat unterstützt und einen Sprengstoffanschlag in Berlin vorbereitet zu haben. Der Fall liegt nun beim Kammergericht in Berlin.
Inhaltsverzeichnis:
- Festnahme am Flughafen BER
- Finanzierung der Pakistan-Reise
- Vorwürfe der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
- Entscheidung des Kammergerichts Berlin
Festnahme am Flughafen BER
Der Verdächtige war 18 Jahre alt, als er im Februar am Flughafen BER festgenommen wurde. Er wollte nach Pakistan ausreisen. Dort plante er, sich der Terrororganisation IS anzuschließen. Die Festnahme erfolgte, bevor er die Ausreise antreten konnte.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass er Sprengstoffanschläge in Deutschland vorbereitet hatte. Ziel seiner Pläne war die israelische Botschaft in Berlin. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Grund war, dass er nicht alle notwendigen Chemikalien und Bestandteile zur Herstellung von Sprengstoff beschaffen konnte.
Finanzierung der Pakistan-Reise
Die Bundesanwaltschaft legte dar, wie der Jugendliche seine geplante Reise nach Pakistan finanzieren wollte. Er schloss zwei Mobilfunkverträge über hochpreisige Smartphones ab. Diese Geräte verkaufte er weiter, um Geld zu erhalten.
Kurz vor dem Abflug verschickte er ein Handyvideo an ein mutmaßliches IS-Mitglied. Darin schwor er der Terrororganisation seine Treue. Diese Aufnahmen werden nun als Beweismaterial im Verfahren herangezogen.
Wichtige Punkte zur Finanzierung
- Abschluss von 2 Handyverträgen
- Verkauf der Smartphones mit Gewinn
- Nutzung der Einnahmen zur Reisevorbereitung
Vorwürfe der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft dem Beschuldigten mehrere Straftaten vor. Dazu gehören:
- Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
- Versuch der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation
- Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Die Ermittler sehen ihn als aktiven Unterstützer des IS. Das Verfahren wird als besonders schwerwiegend eingestuft, da es sich um staatsgefährdende Handlungen handelt.
Entscheidung des Kammergerichts Berlin
Nach der Festnahme wurde der Jugendliche zunächst in Untersuchungshaft genommen. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Brandenburg lag vor. Später übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Anfang Juni wurde er nach Karlsruhe gebracht. Dort eröffnete ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl.
Nun liegt die Anklage beim Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin. Das Gericht entscheidet, ob die Anklage zugelassen wird. Sollte dies geschehen, werden anschließend konkrete Termine für den Prozess festgelegt.
Der Fall zeigt, dass Sicherheitsbehörden in Deutschland weiterhin intensiv gegen mögliche Terrorgefahren ermitteln. Die nächste Entscheidung liegt nun beim Kammergericht in Berlin.
Quelle: RBB24