Wer in Berlin bestohlen wurde, sollte Karten und digitale Zugänge sofort sperren, Beweise sichern und anschließend den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Für die Anzeigenaufnahme sind vor allem ein genauer Tatzeitraum, der Tatort, eine vollständige Liste der gestohlenen Gegenstände sowie Seriennummern, Fotos und Kaufbelege wichtig. Besteht noch eine unmittelbare Gefahr oder befindet sich die mutmaßliche Täterin oder der mutmaßliche Täter in der Nähe, ist der Polizeinotruf 110 richtig. Nicht dringende Fälle können persönlich bei einem Polizeiabschnitt oder über die Internetwache gemeldet werden. Wer unsicher ist, findet hier eine zusätzliche Erklärung dazu, wann in Berlin 110 oder 112 gewählt wird. Eine Strafanzeige ist kostenlos und kann grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Eine gute Vorbereitung verkürzt die Aufnahme und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein gestohlener Gegenstand eindeutig identifiziert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- Notruf, Internetwache oder Polizeiabschnitt wählen
- Angaben für die Polizei in Berlin vorbereiten
- Belege, Seriennummern und Fotos sammeln
- Karten, Smartphone und Ausweise sperren
- Ablauf der Anzeigenaufnahme bei der Polizei
- Onlineanzeige und persönlicher Besuch vergleichen
- Nach der Anzeige richtig weiter vorgehen
- Wichtigste Punkte zum Merken
- FAQ
Notruf, Internetwache oder Polizeiabschnitt wählen
Der richtige Meldeweg hängt von der aktuellen Situation ab. Die 110 ist für Notfälle und akute Gefahren vorgesehen. Das gilt beispielsweise, wenn die Tat gerade geschieht, die verdächtige Person noch vor Ort ist, Gewalt angedroht wird oder ein schnelles Eingreifen der Polizei erforderlich erscheint.
Ist die Tat beendet und besteht keine Gefahr mehr, kann der Diebstahl bei einem Berliner Polizeiabschnitt angezeigt werden. Über die Abschnittssuche der Polizei Berlin lässt sich eine Dienststelle in der Nähe ermitteln. Allgemeine Fragen beantwortet das Servicetelefon der Polizei Berlin unter 030 4664-4664 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Eine Strafanzeige kann jedoch nicht telefonisch aufgenommen werden.
Welcher Meldeweg passt jetzt?
Wählen Sie die Situation aus, die am besten zu Ihrem Fall passt.
Für nicht dringende Sachverhalte steht außerdem die Internetwache zur Verfügung. Sie eignet sich vor allem dann, wenn der Tatablauf schriftlich klar beschrieben werden kann und keine sofortige Spurensicherung erforderlich ist. Einen Überblick über weitere offizielle Informationsquellen der Stadt Berlin bietet der verlinkte Ratgeber.
| Kontaktweg | Geeignet für | Vorbereitung | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|
| Polizeinotruf 110 | Akute Gefahr, laufende Tat oder verdächtige Person in der Nähe | Ort, Ereignis und mögliche Gefahren kurz nennen | Fragen der Leitstelle beantworten und Anweisungen befolgen |
| Polizeiabschnitt | Abgeschlossene Tat, umfangreiche Unterlagen oder persönlicher Klärungsbedarf | Chronologie, Gegenstandsliste, Belege und Kontaktdaten von Zeugen | Vorhandene Originaldaten und Unterlagen nicht verändern |
| Internetwache | Nicht dringender und schriftlich gut beschreibbarer Diebstahl | Tatzeit, Tatort, Gegenstandsdaten und erreichbare Kontaktdaten | Dateien können nicht direkt hochgeladen werden |
| Bundespolizei | Diebstahl auf Bahnanlagen, in Bahnhöfen oder Zügen | Zugverbindung, Bahnhof, Bahnsteig, Wagen und Fahrtrichtung | Jeder Diebstahl kann auch bei einer anderen Polizeidienststelle angezeigt werden |
Angaben für die Polizei in Berlin vorbereiten
Vor dem Besuch sollte der Tatablauf in zeitlicher Reihenfolge notiert werden. Entscheidend ist nicht eine Vermutung, sondern das, was tatsächlich beobachtet oder festgestellt wurde. Unsichere Angaben sollten als solche gekennzeichnet werden.
Die folgende Reihenfolge hilft bei der Vorbereitung.
- Den letzten sicheren Zeitpunkt notieren, an dem der Gegenstand noch vorhanden war.
- Den Zeitpunkt festhalten, an dem der Verlust oder Diebstahl bemerkt wurde.
- Den Tatort möglichst genau beschreiben und bei Fahrten die Linie, Richtung, Haltestelle oder Zugnummer ergänzen.
- Den Ablauf chronologisch und ohne Spekulationen aufschreiben.
- Alle gestohlenen Gegenstände einzeln erfassen.
- Zeugen, verdächtige Beobachtungen und mögliche Videoaufzeichnungen nennen.
- Bereits veranlasste Sperrungen und Mitteilungen an Banken, Mobilfunkanbieter oder Versicherungen dokumentieren.
Bei einem Taschendiebstahl sind auch kurze Beobachtungen wichtig. Dazu gehören auffälliges Gedränge, absichtliches Anrempeln, eine Ablenkung oder eine Person, die ungewöhnlich nahe stand. Eine Personenbeschreibung sollte sich auf erkennbare Merkmale wie Kleidung, ungefähre Größe, Haarfarbe, Sprache, Fluchtrichtung oder mitgeführte Gegenstände beschränken.
Zeugen sollten mit Namen und erreichbaren Kontaktdaten erfasst werden, sofern sie mit der Weitergabe einverstanden sind. Gibt es Kameras in einem Geschäft, Bahnhof, Wohnhaus oder Fahrzeug, sollte die Polizei darauf hingewiesen werden. Betroffene sollten das Videomaterial nicht selbst verlangen oder mögliche Verdächtige konfrontieren.
Ein sichtbarer Standort eines gestohlenen Geräts oder Fahrrads sollte sofort der Polizei mitgeteilt werden. Betroffene sollten nicht eigenständig zu der angezeigten Position fahren und den Gegenstand nicht selbst zurückholen.
Belege, Seriennummern und Fotos sammeln
Eine allgemeine Beschreibung wie schwarzes Smartphone oder blaues Fahrrad reicht für eine sichere Zuordnung häufig nicht aus. Je genauer ein Gegenstand dokumentiert ist, desto leichter kann er in Fahndungssystemen erfasst oder nach einem Fund identifiziert werden.
- Kaufvertrag, Rechnung oder Bestellbestätigung
- Marke, Modell, Farbe und ungefähres Kaufdatum
- Seriennummer, Gerätenummer oder Rahmennummer
- Fotos des Gegenstands und besonderer Merkmale
- Gravuren, Aufkleber, Beschädigungen oder Umbauten
- Bei Schmuck eine Beschreibung von Material, Form und individuellen Merkmalen
- Bei Taschen der vollständige Inhalt mit getrennten Angaben zu Karten und Dokumenten
- Bei Schlüsseln die Art und Anzahl, jedoch keine unnötigen Angaben zur zugehörigen Adresse
Für ein gestohlenes Smartphone ist die 15-stellige IMEI besonders wichtig. Sie befindet sich häufig auf der Originalverpackung, dem Kaufbeleg oder im Kundenkonto des Herstellers beziehungsweise Mobilfunkanbieters. Die Bundespolizei nennt für die Anzeige außerdem den Kaufvertrag und eine genaue Produktbeschreibung.
Bei einem Fahrrad sind Rahmennummer, Marke, Modell, Farbe, Fotos und besondere Merkmale entscheidend. Die Polizei Berlin empfiehlt, diese Angaben in einem Fahrradpass zu dokumentieren. Ist ein GPS-Tracker vorhanden, kann der aktuelle Standort zusammen mit der Vorgangsnummer an die Polizei weitergegeben werden.
Fehlen einzelne Belege, sollte die Anzeige trotzdem nicht aufgeschoben werden. Weitere Angaben können unter Nennung der Vorgangsnummer nachgereicht werden. Wer generell Ordnung in wichtigen Unterlagen schaffen möchte, findet ergänzende Hinweise dazu, wie sich Dokumente zu Hause sicher aufbewahren lassen.
Karten, Smartphone und Ausweise sperren
Die Schadensbegrenzung beginnt vor der Anzeigenaufnahme. Zahlungskarten sollten sofort über die Bank oder den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden. Der Sperr-Notruf ist aus Deutschland kostenfrei erreichbar. Nicht jeder Herausgeber nimmt an dem System teil. In diesem Fall ist die Bank oder das Kartenunternehmen direkt zu kontaktieren.
Was muss nach dem Diebstahl gesperrt werden?
Haken Sie nur die Schritte ab, die zu den gestohlenen Gegenständen passen.
Bei einer gestohlenen Girokarte kann die Polizei zusätzlich eine KUNO-Meldung veranlassen. Sie soll auch Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren erschweren, bei denen keine PIN eingegeben wird. Dafür können IBAN, Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer benötigt werden. Die Kontobewegungen sollten anschließend regelmäßig geprüft und unbekannte Buchungen unverzüglich bei der Bank beanstandet werden.
| Gestohlener Gegenstand | Wichtige Daten für die Polizei | Sofortmaßnahme | Zusätzlicher Schritt |
|---|---|---|---|
| Girokarte oder Kreditkarte | Bank, IBAN, Kartenart und wenn vorhanden Kartenfolgenummer | Karte über 116 116 oder den Anbieter sperren | Bei der Polizei nach einer KUNO-Meldung fragen und Konto prüfen |
| Smartphone oder Tablet | IMEI, Marke, Modell, Farbe, Kaufbeleg und besondere Merkmale | SIM-Karte und Gerät sperren | Passwörter wichtiger Konten ändern und Standort nur der Polizei melden |
| Personalausweis | Dokumentart und soweit bekannt Ausweisnummer | Online-Ausweisfunktion sperren lassen | Verlust zusätzlich persönlich bei einem Berliner Bürgeramt melden |
| Reisepass | Passart und soweit bekannt Passnummer | Diebstahlanzeige bei der Polizei erstatten | Die Passbehörde unverzüglich informieren |
| Fahrrad oder E-Bike | Rahmennummer, Marke, Modell, Farbe, Fotos und Umbauten | Anzeige erstatten und Tracker-Standort sichern | Versicherung informieren und nicht selbst eingreifen |
| Schlüssel | Art, Anzahl und zusammen mit den Schlüsseln gestohlene Unterlagen | Zugang zum Gebäude oder Fahrzeug absichern | Vermieter, Hausverwaltung, Arbeitgeber oder Fahrzeughalter informieren |
Bei einem gestohlenen Smartphone sollten neben der SIM-Karte auch besonders wichtige Benutzerkonten geschützt werden. Dazu gehören E-Mail, Onlinebanking, Cloudspeicher, soziale Netzwerke und Bezahldienste. Besteht noch Zugriff auf die Geräteverwaltung, kann das Gerät aus der Ferne gesperrt werden. Ein vorhandener Standort ist zu dokumentieren und an die Polizei weiterzugeben.
Der Diebstahl eines Personalausweises muss nicht nur bei der Polizei, sondern zusätzlich bei einem Berliner Bürgeramt gemeldet werden. Nach Angaben des ServicePortals Berlin genügt die polizeiliche Anzeige allein nicht. Die Verlustmeldung beim Bürgeramt erfolgt persönlich. Bei einem Personalausweis mit Online-Funktion sollte diese schnellstmöglich gesperrt werden.
Auch der Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses muss der Passbehörde unverzüglich mitgeteilt werden. Bei einem Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Weitere praktische Schritte nach dem Verschwinden amtlicher Unterlagen werden im Beitrag über verlorene Dokumente in Berlin erklärt.
Ablauf der Anzeigenaufnahme bei der Polizei
Bei der persönlichen Anzeigenaufnahme werden zunächst die Personalien und Kontaktdaten erfasst. Ist noch ein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden, sollte er mitgenommen werden. Wurde gerade dieser Ausweis gestohlen, kann der Sachverhalt trotzdem gemeldet werden. Vorhandene andere Dokumente können bei der Feststellung der Identität helfen.
Anschließend schildert die betroffene Person den Ablauf zusammenhängend. Die Polizei kann ergänzende Fragen zum Tatort, Tatzeitraum, Schaden, zu Zeugen und verdächtigen Beobachtungen stellen. Die Angaben werden protokolliert. Vor der Unterschrift sollte das Protokoll vollständig gelesen und auf Fehler geprüft werden. Auf Wunsch kann es vorgelesen werden.
Die anzeigende Person sollte deutlich zwischen eigenen Beobachtungen, Mitteilungen anderer Personen und Vermutungen unterscheiden. Eine unklare Uhrzeit kann als Zeitraum angegeben werden. Eine nicht sicher erkannte Person sollte nicht mit einer bestimmten Identität verbunden werden.
Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, kann eine Person zum Übersetzen mitbringen. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention erhalten Betroffene bei Bedarf auch Unterstützung bei der Verständigung. Eine Vertrauensperson oder ein Rechtsbeistand kann ebenfalls zur Vernehmung mitkommen.
Auf Antrag stellt die Polizei eine schriftliche Bestätigung der Anzeige aus. Dieses Dokument kann unter anderem für eine Versicherung, eine Bank, einen Mobilfunkanbieter oder die weitere Beantragung von Ersatzdokumenten benötigt werden. Die Vorgangsnummer sollte getrennt von den übrigen Unterlagen gespeichert werden.
Onlineanzeige und persönlicher Besuch vergleichen
Die Internetwache ist eine praktische Möglichkeit für einen abgeschlossenen und nicht dringenden Diebstahl. Das Formular sollte erst abgesendet werden, wenn Tatzeit, Tatort, Gegenstandsdaten und Kontaktdaten vollständig vorliegen. Eine klare chronologische Beschreibung ist hilfreicher als ein langer Text mit Wiederholungen.
Ein direkter Upload von Dateien ist nach Angaben des Servicetelefons der Polizei Berlin über die Internetwache nicht möglich. Im Formular kann jedoch auf vorhandene Fotos, Videos, Rechnungen, Standortdaten oder andere Beweismittel hingewiesen werden. Die zuständige Sachbearbeitung kann diese Daten später anfordern.
Der persönliche Besuch ist sinnvoll, wenn viele Gegenstände betroffen sind, die Situation schwer schriftlich zu erklären ist oder Fragen zu Beweismitteln bestehen. Er bietet sich auch an, wenn unmittelbar nach der Tat möglicherweise Spuren gesichert oder Zeugen schnell erreicht werden können.
Bei einem Diebstahl auf einem Bahnhof, in einem Zug oder auf Bahnanlagen ist die Bundespolizei zuständig. Für Berlin bestehen unter anderem Dienststellen am Hauptbahnhof und Ostbahnhof. Die Bundespolizei weist zugleich darauf hin, dass ein Diebstahl auch bei einer anderen Polizeidienststelle angezeigt werden kann. Am Flughafen BER sollen sich Betroffene laut Polizei Berlin an die Bundespolizei wenden.
Nach der Anzeige richtig weiter vorgehen
Nach der Anzeigenaufnahme sollten alle neuen Informationen unter Angabe der Vorgangsnummer weitergegeben werden. Dazu gehören unbekannte Kontobewegungen, ein neuer Gerätestandort, nachträglich gefundene Rechnungen oder die Kontaktdaten weiterer Zeugen.
Bei einem Versicherungsfall sind die im Vertrag genannten Meldepflichten und Fristen zu beachten. Häufig werden die Anzeigenbestätigung, eine Liste der gestohlenen Sachen, Kaufbelege und Nachweise über den Eigentumswert verlangt. Es ist sinnvoll, nur vollständige und wahrheitsgemäße Angaben einzureichen.
Wird ein gestohlener Gegenstand wiedergefunden, muss die Polizeidienststelle informiert werden, bei der die Anzeige aufgenommen wurde. Die Vorgangsnummer ermöglicht eine schnelle Zuordnung. Ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Personalausweis oder Reisepass darf nicht einfach ohne weitere Meldung wieder benutzt werden. Das Wiederauffinden ist zusätzlich dem Bürgeramt mitzuteilen.
Auch nach einer Kartensperrung bleiben Kontrollen wichtig. Unbekannte Abbuchungen sollten sofort dokumentiert und der Bank gemeldet werden. Bei einem entwendeten Smartphone empfiehlt die Bundespolizei, die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten, Onlinebanking, Mobilfunkkonten und sozialen Netzwerken umgehend zu ändern.
Die Anzeige ersetzt nicht die notwendigen Sperrungen und Meldungen bei Banken, Mobilfunkanbietern, Bürgerämtern, Passbehörden oder Versicherungen. Diese Schritte laufen parallel zum polizeilichen Verfahren.
Polizeiabschnitte im Berliner Stadtgebiet
Die Übersicht hilft dabei, einen erreichbaren Polizeiabschnitt für die persönliche Diebstahlanzeige in Berlin zu finden.
FAQ
Muss ich für eine Diebstahlsanzeige einen Termin vereinbaren?
Eine Strafanzeige kann bei einer Polizeidienststelle aufgenommen werden. Vor dem Besuch empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Angaben des gewünschten Polizeiabschnitts. In dringenden Situationen ist nicht auf einen Termin zu warten, sondern die 110 zu wählen.
Kann ich einen Diebstahl in Berlin telefonisch anzeigen?
Nein. Nach Angaben des Servicetelefons der Polizei Berlin ist eine telefonische Anzeigenaufnahme wegen der notwendigen Prüfung personenbezogener Daten nicht möglich. Die Anzeige kann persönlich oder über die Internetwache erstattet werden.
Kann ich Fotos und Rechnungen über die Internetwache hochladen?
Ein direkter Datei-Upload ist über die Internetwache der Polizei Berlin nicht möglich. Im Formular kann auf vorhandenes Beweismaterial hingewiesen werden. Die Sachbearbeitung kann die Unterlagen später anfordern.
Was soll ich tun, wenn die IMEI oder Rahmennummer fehlt?
Die Anzeige sollte trotzdem erstattet werden. Fehlende Daten können häufig auf Verpackungen, Rechnungen, in Kundenkonten oder auf älteren Fotos gefunden und anschließend unter Angabe der Vorgangsnummer nachgereicht werden.
Reicht die Polizeianzeige bei einem gestohlenen Personalausweis aus?
Nein. Berlinerinnen und Berliner müssen den Verlust zusätzlich persönlich bei einem Bürgeramt melden. Eine aktive Online-Ausweisfunktion sollte schnellstmöglich gesperrt werden.
Was geschieht, wenn der gestohlene Gegenstand wieder auftaucht?
Das Wiederauffinden sollte unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Nennung der Vorgangsnummer mitgeteilt werden. Bei Ausweisdokumenten ist zusätzlich das Bürgeramt beziehungsweise die Passbehörde zu informieren.
Eine vollständige Diebstahlsanzeige enthält den genauen Tatort, einen möglichst engen Tatzeitraum, eine sachliche Beschreibung des Ablaufs und eindeutige Daten zu den gestohlenen Gegenständen. Karten und digitale Zugänge müssen unabhängig von der Anzeige sofort gesperrt werden. Seriennummern, Fotos und Kaufbelege erleichtern die Zuordnung des Eigentums. Bei akuter Gefahr ist die 110 richtig, während abgeschlossene Fälle persönlich oder über die Internetwache gemeldet werden können.
Quelle: Polizei Berlin, ServicePortal Berlin, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Bundespolizei und Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern