Ein 78 Jahre alter Anästhesist ist vom Berliner Landgericht zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der Mediziner darf zudem nicht mehr als Anästhesist arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Inhaltsverzeichnis
- Fehler bei Narkose einer Patientin in Berlin
- Aussagen von Eva Raidt und Rolle der Tochter
- Dauer des Verfahrens und Strafmaß
- Hintergrund zum medizinischen Eingriff
Fehler bei Narkose einer Patientin in Berlin
Die Vorwürfe gegen den Arzt betreffen einen Eingriff im Jahr 2020. Eine 59-jährige Frau litt unter Rückenbeschwerden und sollte in Vollnarkose behandelt werden. Der Angeklagte war für die Narkose verantwortlich und verletzte laut Gericht mehrere Standards.
- Die Patientin wurde nicht über Risiken und Alternativen aufgeklärt
- Es erfolgte keine Abfrage von Größe und Gewicht
- Die Narkose wurde ohne ausreichende Überwachung eingeleitet
Die Frau erlitt während des Eingriffs Atem- und Herzstillstand. Der Anästhesist bemerkte die Situation zu spät. Minuten ohne Sauerstoff führten zu schwerem Hirnschaden. Die Patientin fiel in ein Wachkoma und starb im April 2020 an einer Lungenentzündung.
Aussagen von Eva Raidt und Rolle der Tochter
Die Richterin Eva Raidt sprach von „ganz groben Behandlungsfehlern“ und „an Vorsatz grenzender Fahrlässigkeit“. Für das Gericht handelte der Angeklagte in maßloser Selbstüberschätzung.
Besonders wichtig waren die Aussagen der Tochter der Verstorbenen. Sie wartete in den Praxisräumen und hörte ungewöhnliche Geräusche. Durch ein Schlüsselloch sah sie Teile des Geschehens. Ihre Beobachtungen halfen bei der Rekonstruktion des Ablaufs.
Laut Urteil setzte der Arzt einen Notruf ab, verschwieg jedoch Details. Die Notärztin wurde nicht korrekt informiert. Auch später machte er falsche Angaben. Eine Klinikärztin erstattete Anzeige, da wesentliche Informationen über die Reanimation fehlten.
Dauer des Verfahrens und Strafmaß
Der Prozess begann im Mai 2025, mehr als fünf Jahre nach dem Vorfall. Die lange Verzögerung erklärte Richterin Raidt mit der Überlastung der Justiz. Die Kammer berücksichtigte dies bei der Strafe.
- Höchststrafe nach Gesetz: bis zu 15 Jahre
- Antrag der Staatsanwaltschaft: 3 Jahre 9 Monate
- Urteil des Gerichts: 3 Jahre 3 Monate
- Antrag der Verteidigung: Freispruch
Die Strafe liegt am unteren Rand des Möglichen. Der bislang nicht vorbestrafte Arzt zeigte im Prozess große Schuldgefühle. Dennoch sah das Gericht ihn als ungeeignet für die weitere Tätigkeit.
Hintergrund zum medizinischen Eingriff
Der behandelnde Orthopäde hatte den Anästhesisten hinzugezogen. Ziel war eine Operation unter Vollnarkose. Bereits vor dem Eingriff gab es laut Gericht gravierende Versäumnisse.
- Keine Aufklärung über Gefahren der Narkose
- Keine Informationen zu möglichen Alternativen
- Keine körperlichen Basisdaten erfragt
- Unzureichende Überwachung während des Eingriffs
Die Kombination dieser Fehler führte zum Atem- und Kreislaufstillstand. Die anschließende Reanimation in der Praxis scheiterte. Danach blieb die Patientin bis zu ihrem Tod ohne Bewusstsein.
Quelle: Tagesschau