Drei Somalier, die an der Grenze zu Polen abgewiesen wurden, sind nun in Berlin registriert. Ihre Asylverfahren werden geprüft. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor die Zurückweisung für rechtswidrig erklärt. Die rechtliche Auseinandersetzung betrifft ein größeres Thema: die Praxis deutscher Grenzkontrollen und die Anwendung des Asylrechts.
Inhaltsverzeichnis:
- Berliner verwaltung prüft Asylanträge der Somalier
- Entscheidung des verwaltungsgerichts Berlin
- Intensivere Grenzkontrollen seit Amtsantritt von Alexander Dobrindt
- Dobrindt hält trotz Urteil an Praxis fest
Berliner verwaltung prüft Asylanträge der Somalier
Die drei Betroffenen befinden sich inzwischen in der deutschen Hauptstadt und haben offiziell Asyl beantragt. Laut Senatsverwaltung für Integration werden die Anträge nun im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien geprüft. Weitere Angaben zu Identität oder Verbleib der Personen wurden nicht gemacht – aus Gründen des Datenschutzes und ihres Schutzes.
Die Flüchtlinge wurden zunächst in einem Ankunftszentrum aufgenommen. Dort erfolgt die erste Versorgung, medizinische Überprüfung sowie Registrierung. Auch werden dort Sicherheitsfragen geklärt und geprüft, ob bereits früher ein Asylantrag gestellt wurde oder ob ein anderer EU-Staat zuständig sein könnte.
Entscheidung des verwaltungsgerichts Berlin
Am Montag stellte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren fest, dass die Zurückweisung der Somalier in Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Die Bundespolizei hatte die Personen bei einer Kontrolle am Bahnhof festgehalten und nach Polen zurückgeschickt. Dies geschah ohne vorherige Prüfung, ob ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig sei.
Nach Ansicht des Gerichts war diese Vorgehensweise nicht mit geltendem Recht vereinbar. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Damit wird das Vorgehen der Behörden in diesem Einzelfall eindeutig als unrechtmäßig gewertet.
Intensivere Grenzkontrollen seit Amtsantritt von Alexander Dobrindt
Hintergrund der Zurückweisung ist die verschärfte Kontrollpolitik, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai eingeführt hatte. Nur wenige Stunden nach seinem Amtsantritt wies er eine Verstärkung der Kontrollen an den Grenzen an. Teil der Maßnahme war, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen.
Rechtsgrundlage für diese Praxis ist Paragraf 18, Absatz 2 des Asylgesetzes. Demnach kann die Einreise verweigert werden, wenn es Hinweise gibt, dass ein anderer Staat das Asylverfahren übernehmen müsste. In der Praxis führte dies zu zahlreichen Zurückweisungen.
Dobrindt hält trotz Urteil an Praxis fest
Trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts will Alexander Dobrindt an der bisherigen Grenzpraxis festhalten. Der Minister erklärte, dass der Beschluss der Berliner Richter nur Einzelfälle betreffe. Gleichzeitig kündigte er an, die gerichtliche Entscheidung umzusetzen.
Die Debatte um Zuständigkeiten und rechtmäßige Zurückweisungen bleibt damit aktuell. Die Berliner Entscheidung setzt ein deutliches Zeichen für die Einhaltung rechtlicher Standards im Umgang mit Asylsuchenden. Weitere Einzelfälle könnten folgen, wenn ähnliche Situationen rechtlich überprüft werden.
Quelle: RBB24