Verkehrswende
Verkehrswende, Foto: pixabay

Ein neues Kapitel für Berlins Innenstadt: Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass das Volksbegehren „Berlin autofrei“ rechtlich zulässig ist. Damit kann die Initiative nun mit der nächsten Phase ihrer Kampagne beginnen. Ihr Ziel ist eine tiefgreifende Einschränkung des privaten Autoverkehrs innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings.

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Berliner Verfassungsgerichtshof bestätigt Gesetzesentwurf

Die Entscheidung des höchsten Gerichts Berlins fiel mit acht zu einer Stimme deutlich aus. Das Gericht sieht den Gesetzesentwurf als mit dem Grundgesetz, dem Berliner Landesrecht und Bundesrecht vereinbar an. Laut Gerichtspräsidentin Ludgera Selting habe der Gesetzgeber ausreichenden Spielraum, den öffentlichen Straßenraum neu zu gestalten. Es bestehe kein rechtlicher Anspruch auf den Erhalt bestehender Nutzungsarten.

Der Berliner Senat hatte zuvor die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt und den Entwurf deshalb dem Gericht zur Prüfung vorgelegt. Doch die Richter betonten, dass nicht über die Umsetzung, sondern nur über die rechtliche Zulässigkeit entschieden wurde. Ein Richter verfasste ein Sondervotum.

Autoverkehr soll auf zwölf Tage im Jahr begrenzt werden

Die Initiative will innerhalb von vier Jahren nahezu alle Straßen im S-Bahn-Ring für den privaten Autoverkehr sperren. Nur Bundesstraßen sollen weiterhin vollständig befahrbar bleiben. Jeder Bewohner dürfte dann sein Auto nur noch an 12 frei wählbaren Tagen pro Jahr innerhalb dieses Gebiets nutzen. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

  • Menschen mit Behinderung
  • Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
  • Müllabfuhr und Lieferverkehr
  • Taxis
  • Öffentliche Busse

Diese Einschränkungen würden eine umfassende Umgestaltung des innerstädtischen Verkehrsraums bedeuten.

Initiative plant neue Unterschriftensammlung

Um zur nächsten Stufe des Volksentscheids zu gelangen, müssen rund 170.000 Unterschriften gesammelt werden. Diese Zahl entspricht sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten. Die Frist für die Sammlung beträgt vier Monate.

Die Initiative hatte bereits im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt – das waren mehr als doppelt so viele wie in der ersten Phase nötig. Doch der Berliner Senat stoppte den Prozess, indem er das Verfassungsgericht einschaltete.

Gelingt es, die benötigten Unterschriften zu sammeln, folgt ein Volksentscheid. Dabei müssen sowohl die Mehrheit der Abstimmenden als auch mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Nächste Schritte auf dem Weg zum Volksentscheid

Die Organisatoren wollen nun nach einer Anhörung im Abgeordnetenhaus in die nächste Phase starten. Sie kündigten an, erneut Unterstützer mobilisieren zu wollen. Das Ziel bleibt eine „sozial gerechte Verkehrswende“ in Berlin. Die bevorstehenden Monate werden entscheidend für das Schicksal des Gesetzesentwurfs sein.

Quelle: RBB24